So lösen Sie Ihr Rezept bei uns ein
Ob Papierrezept oder E-Rezept: Bei uns in der gesund plus Apotheke am Sterndamm 31 können Sie alle Rezepte einlösen. Wenn Sie uns Ihr Rezept vorab ankündigen, prüfen wir, ob alles vorrätig ist, und bestellen fehlende Arzneimittel für Sie. So liegen Ihre Medikamente bei Ihrem Besuch bereit, und Sie sparen sich Wartezeit und einen zweiten Weg. Rufen Sie uns dazu an unter 030 46998899 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an mail@gesundplus-apotheke.de.
Das E-Rezept
Gesetzlich Versicherte erhalten verschreibungspflichtige Arzneimittel heute in der Regel als E-Rezept. Das Rezept wird in der Arztpraxis elektronisch ausgestellt und auf einem zentralen, geschützten Server gespeichert. Sie haben drei Möglichkeiten, es bei uns einzulösen:
- Mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte: Sie stecken Ihre Versichertenkarte bei uns in das Kartenlesegerät, und wir sehen die für Sie ausgestellten E-Rezepte. Eine PIN brauchen Sie dafür nicht.
- Mit dem ausgedruckten Rezeptcode: Auf Wunsch erhalten Sie in der Praxis einen Ausdruck mit einem Code, den wir in der Apotheke einscannen.
- Mit der E-Rezept-App: In der offiziellen App können Sie Ihre E-Rezepte einsehen und einer Apotheke zuweisen, zum Beispiel um sie vorab bei uns einzureichen.
Auch Angehörige können ein E-Rezept für Sie einlösen, zum Beispiel mit Ihrer Gesundheitskarte oder dem Ausdruck.
Das Papierrezept
Privatrezepte, Rezepte für bestimmte Hilfsmittel und einige Sonderrezepte werden weiterhin auf Papier ausgestellt. Bitte bringen Sie das Original mit in die Apotheke oder geben Sie es bei einer Lieferung unserem Boten mit. Ein Foto oder eine Kopie genügt für die Abgabe nicht, hilft uns aber, Ihre Bestellung vorzubereiten.
Welche Rezeptarten gibt es?
Das klassische rosafarbene Kassenrezept ist für gesetzlich Versicherte heute weitgehend durch das E-Rezept ersetzt. Privat Versicherte erhalten meist ein blaues oder weißes Privatrezept. Mit einem grünen Rezept empfiehlt die Ärztin oder der Arzt ein rezeptfreies Arzneimittel, das Sie selbst bezahlen. Starke Schmerzmittel und andere Betäubungsmittel werden auf einem gelben Betäubungsmittelrezept verordnet, für einige besondere Wirkstoffe gibt es eigene Sonderrezepte mit strengen Vorgaben. Welche Regeln für Ihr Rezept gelten, erklären wir Ihnen gern.
Wie lange ist ein Rezept gültig?
- Kassenrezept und E-Rezept für gesetzlich Versicherte: Es sollte innerhalb von 28 Tagen nach der Ausstellung eingelöst werden, damit die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Danach kann es bis zu drei Monate nach Ausstellung noch wie ein Privatrezept eingelöst werden; die Kosten tragen Sie dann selbst.
- Privatrezept: in der Regel drei Monate nach Ausstellung.
- Betäubungsmittelrezept: sieben Tage nach dem Ausstellungsdatum.
- Entlassrezept aus dem Krankenhaus: drei Werktage einschließlich des Ausstellungstages.
Lösen Sie Ihr Rezept deshalb möglichst bald ein, besonders wenn ein Arzneimittel erst bestellt werden muss.
Zuzahlung und Kosten
Für Arzneimittel auf Kassenrezept fällt in der Regel eine gesetzliche Zuzahlung an: zehn Prozent des Preises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro je Packung, aber nie mehr als das Arzneimittel kostet. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind in der Regel befreit. Liegt der Preis eines Arzneimittels über dem Festbetrag, können Mehrkosten hinzukommen. Bei einem Privatrezept bezahlen Sie das Arzneimittel zunächst selbst und reichen das Rezept bei Ihrer Versicherung ein. Mehr dazu lesen Sie auf der Seite Zahlungsarten & Informationen.
Lieferung nach Hause
Wenn Sie nicht selbst kommen können, liefert unser Botendienst Ihre Rezeptmedikamente zu Ihnen nach Hause. Bei einem E-Rezept genügt es, wenn Sie es uns über die App zuweisen oder uns den Rezeptcode zukommen lassen; ein Papierrezept nimmt unser Bote bei der Lieferung entgegen. Verschreibungspflichtige Arzneimittel übergeben wir nur an Sie persönlich oder an eine von Ihnen benannte Person. Details finden Sie unter Versandkosten & Lieferbedingungen.
Wenn ein Arzneimittel nicht lieferbar ist
Manchmal ist ein verordnetes Arzneimittel vorübergehend nicht lieferbar. Dann suchen wir nach einer Lösung, etwa einem gleichwertigen Präparat eines anderen Herstellers mit demselben Wirkstoff oder einer anderen Packungsgröße, und stimmen uns, wenn nötig, mit Ihrer Arztpraxis ab. Bei Dauermedikamenten lohnt es sich, rechtzeitig vor dem Aufbrauchen der letzten Packung ein neues Rezept zu besorgen.
Ihre Medikation im Blick
Bei der Abgabe jedes Rezepts prüfen wir, ob sich das neue Arzneimittel mit Ihren anderen Medikamenten verträgt, und erklären Ihnen die Anwendung. Mit unserer Kundenkarte haben wir dabei auch Präparate im Blick, die Sie früher bei uns erhalten haben. Wer regelmäßig mehrere Arzneimittel einnimmt, profitiert außerdem von unserem Medikationsmanagement.
Datenschutz
Rezepte enthalten sensible Gesundheitsdaten. Wir behandeln sie vertraulich, und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Apotheke unterliegen der Schweigepflicht. Wenn Sie uns ein Rezept per E-Mail ankündigen, beachten Sie bitte, dass normale E-Mails auf dem Übertragungsweg nicht vollständig geschützt sind. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.